Teilnahmebedingungen/Haftungsausschluss 2023
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Stand: November .2022
TEILNAHMEBEDINGUNGEN / HAFTUNGSAUSSCHLUSs
EJOT Triathlon Buschhütten 07.05.2023
Veranstalter: TVG Buschhütten 1885 e.V.
Genehmigungsnummer: 10-23-01-04882
ANMERKUNG:
„Der Einfachheit halber und besseren Lesbarkeit wegen wird in den Teilnahmebedingungen/Haftungsausschluss teilweise die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) intendiert oder gewollt ist.“
§ 1 Grundsätzliche Regelung
Nachfolgende Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter, dem TVG Buschhütten 1885 e.V. Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. (www.triathlondeutschland.de/verband/) „…mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung und den Teilnahmebedingungen/Haftungsausschluss für sich als verbindlich an. Der Anmelder der Staffeln gibt dies an seine Staffelmitglieder weiter…“ Alle Teilnehmer erkennen ebenfalls mit ihrer Anmeldung, die am Veranstaltungstag gültigen Hygiene – Maßnahmen, im Rahmen der Bestimmungen der SARS-CoV-2 Pandemie, an.
§ 2 Anmeldung
Die Online-Anmeldung findet man auf triathlon-buschhuetten.de.
Die Teilnahmeberechtigung entsteht erst dann, wenn die Startgebühr vollständig, unter Einhaltung der Fristen, dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist.
Die Teilnahme ist ein persönliches Recht und nicht übertragbar. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Dies gilt auch bei berechtigtem Rücktritt des Teilnehmers.
Startplatz-Stornierungen sind nicht möglich. Gezahlten Teilnehmergebühren und Abgaben werden nicht erstattet. Ergänzung hierzu in § 7.
Im Rahmen des EJOT Triathlon Buschhütten erfolgen in den einzelnen Disziplinen neben der Gesamtwertung noch folgende Zusatz-Wertungen:
Kreuztaler Stadtmeisterschaften ab Jugend A und älter (Ausnahme Staffeltriathlon)
Volksbank Kreismeisterschaften ab Jugend A und älter (Ausnahme Staffeltriathlon)
Alle Teilnehmer haben zeitnahe und sorgfältig ihre Anmeldung/Anmeldebestätigung zu kontrollieren, ob alle gemachten Angaben korrekt und vollständig sind. Änderungen müssen umgehend dem Veranstalter, per E-Mail mitgeteilt werden.
§ 3 Wettkampfordnung
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung und die Teilnehmerbedingungen/Haftungsausschluss und die darin enthaltenen Hygiene Maßnahmen des EJOT Triathlon Buschhütten 2023 für sich als verbindlich an. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung (siehe §4 der DTU-Sportordnung und der DTU-Veranstalterordnung) erforderlich. Diese kann heruntergeladen werden (triathlondeutschland.de/Verband)
§ 4 Pflichten des Teilnehmers
Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters, den Anweisungen der Hilfskräfte und den eingesetzten Schiedsrichtern ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vorzunehmen. Dies gilt ebenfalls für die Nichteinhaltung der am Wettkampf Wochenende gültigen Bestimmungen der SARS-CoV-2 Pandemie.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Teilnehmer hat für eine einwandfreie Ausrüstung Sorge zu tragen. Während des Radfahrens ist ein Helm zu tragen, der den DTU – Bestimmungen entspricht. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Gefahren nicht ausgeschlossen ist.
Der Teilnehmer erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass er während des EJOT Triathlon Wettbewerbes auf seine Kosten medizinisch behandelt wird, falls dies bei Auftreten von Verletzungen im Falle eines Unfalles und/oder bei Erkrankungen im Verlaufe des Rennes erforderlich sein sollte. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er jederzeit von Rettungskräften aus dem Rennen genommen werden kann, falls gesundheitlich bedenkliche Anzeichen erkennbar wären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Dienstleistungen im Startgeld nicht inbegriffen sind. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
Für alle Teilnehmer wird mit den Startunterlagen ein Transponder zur Zeitnahme ausgegeben. Eigene Transponder sind nicht zulässig. Rückgabe bis spätestens 2 Stunden nach Zieleinlauf des Teilnehmers. Bei Verlust oder Nichtrückgabe des Transponders am Veranstaltungstag (Rückgabe nur beim Rad-Check-Out) wird eine Gebühr von 50 Euro (in bar) fällig und erst nach Zahlung der Gebühr ist der Rad-Check-Out möglich.
§ 5 Startunterlagenausgabe
Eine Aushändigung der Startunterlagen erfolgt nur gegen Vorlage der Meldebestätigung die ca. 14 Tage vor der Veranstaltung versandt wird. Jeder Teilnehmer muss dabei, die am Wettkampfwochenende bestehenden Bestimmungen der SARS-CoV-2 Pandemie einhalten..
In der Meldebestätigung werden die Möglichkeiten der Abholung der Startunterlagen incl. Des Transponders zur Zeitnahme aufgezeigt. Die Startnummer darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Disqualifikation. Eine Disqualifikation erfolgt auch, wenn die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht ist. Die Teilnehmer der Buschhüttener Kurzdistanz haben bei der Startunterlagenausgabe den DTU-Startpass im Original vorzulegen. Ansonsten ist eine Tageslizenz zu lösen.
§ 6 Haftungsausschluss
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Die Haftung des Veranstalters und/oder seiner Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfen ist, auch gegenüber Dritten, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auf die Haftung von Mitarbeitern, Vertreter, Erfüllungsgehilfe und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
Der Veranstalter übernimmt, wie bereits unter § 4 festgehalten, keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung.
Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Wertgegenstände und die Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und / oder Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers. Diese sollten daher ausreichend versichert sein. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich auch keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragte Dritte für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen und der dort vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen/Kontaktbeschränkungen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken/Wechselzonen so, wie sie sind. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass folgende Gefahren bestehen: Stürze, Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben sowie Gefahren durch Zuschauer, Freiwillige oder aber auch durch das Wetter entstehen. Der Teilnehmer*in wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Aufzählung nicht abschließend ist.
Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten, Drogen, vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und hierdurch sein Beurteilungsvermögen sowie seine sportlichen Fähigkeiten beeinträchtigt werden können. Der Teilnehmer ist für alle Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen, Medikamenten ergeben.
Mit umfasst von der Haftungsbeschränkung bzw. vom Haftungsausschluss sind nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Schäden. Der Haftungsausschluss bzw. die oben beschriebene Haftungsbegrenzung gilt auch für Ansprüche, die Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Der Teilnehmer stellt außerdem dem Veranstalter sowie seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen und Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei bzw. es gilt auch gegenüber Dritten die oben beschriebene Haftungsbeschränkung, soweit diese Dritten Schäden in Folge der Teilnahme am EJOT Triathlon Buschhütten während der Veranstaltung erleiden. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für einen entsprechenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz selbst Sorge zu tragen hat.
§ 7 Ausfall/Änderung der Veranstaltung
Es kann zu Änderungen, z.B. im Ablauf der Veranstaltung kommen. Diese werden auf triathlon-buschhuettten.de zeitnahe kommuniziert. Die Änderungen können ebenfalls zur Aktualisierung der Ausschreibung führen. Die Informationspflicht liegt beim Teilnehmer.
Sollte die Veranstaltung 2023 aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat oder beeinflussen kann, z.B. bei höherer Gewalt (wie Pandemien/Epidemien, terroristischen Anschlägen oder Unwettern), hoheitlichen Maßnahmen (wie z.B. behördlichen Anordnungen) oder aus sonstigen Sicherheitsgründen nicht stattfinden, werden alle gezahlten Startgelder bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zurücküberwiesen. Bereits gezahlte Abgaben und Leihgebühren, für die Veranstaltung 2023, werden nicht erstattet.
Die gemeldeten Teilnehmer werden zur Abwicklung der Rücküberweisung persönlich per E-Mail kontaktiert. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z. B. Fahrtkosten und Kosten der Unterkunft.
§ 8 Datenerhebung und Datenverwertung
Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung und dem vom Veranstalter beauftragten Unternehmen oder den von Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichen. Bild- und Tonrechte der Veranstaltung liegen ausschließlich beim Veranstalter.
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden damit, dass die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einschließlich der medizinischen Betreuung verarbeitet werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer der Speicherung der Daten zu diesem Zwecke ein.
Die Daten werden gegebenenfalls an kommerzielle Dritte zur Zeitmessung, weitere Dritte zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung der Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer auch einer eventuell notwendigen Speicherung und Weitergabe der Daten zur Corona-Kontaktverfolgung ein.
§ 9 Salvatorische Klausel/Erfüllungsort/Anwendbares Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung bzw. eines Teils einer Bestimmung wird automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. (Vereinsadresse: TVG Buschhütten, Stockbornstr.21, 57223 Kreuztal).
Mit seiner Online - Anmeldung erklärt der Teilnehmer, bei den Staffel der Anmelder für alle Staffelmitglieder, dass er die Teilnahmebedingungen/Haftungsausschluss und die Ausschreibung verstanden hat und diese vollumfänglich akzeptiert.